Unsere Gebrauchtwagengarantie ist nicht nur vom ZDK anerkannt, sondern trägt auch das Zusatzzeichen “Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit”.

Als Leistung neben der möglichen Dauer der Garantie von bis zu 24 Monaten, ist ebenfalls eine Neuwagenanschlussgarantie möglich. Die umfassende Gültigkeit der Gebrauchtwagengarantie sorgt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten europaweit für eine einfache und unbürokratische Schadensregulierung. Ein weiterer Vorteil unserer Gebrauchtwagengarantie ist die Übertragbarkeit der Garantie innerhalb der Garantielaufzeit bei einem Wechsel des Halters.

 

Gebrauchtwagengarantie

 

Zudem gilt mit der Garantie eine Übernahme der Lohn- und Materialkosten auch bei mehrfachen Schäden – erst ab einer Gesamtlaufleistung von 50.000 km wird ein Eigenanteil fällig. Und dieser beinhaltet lediglich die Materialkosten und wird zudem wertgerecht und nach tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelt. Alles was Sie dafür tun müssen, ist die vom Hersteller vorgeschriebenen Pflege- und Wartungsintervalle einzuhalten. Daran erinnert Sie unser Garantiepass. Dieser Pass verbrieft den Garantieanspruch und dokumentiert für Sie die regelmäßige Werkstattpflege Ihres Autos.

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Auch im Falle eines erneuten Verkaufs Ihres Gebrauchten greift die Garantie. So tritt bei festgestellten Reparaturschäden durch den Händler bei einem Verkauf der umfassende Garantiekostenschutz in Kraft. Dieser sichert Ihnen im Reparaturfall die nötige Liquidität zu und bietet Ihnen eine hohe Planungssicherheit.